Burgstraße 16, 34454 Bad
Arolsen (im folgenden RWS genannt) durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
A. Texte und Manuskripte
1. Erstellte Texte sind nur für den einmaligen Abdruck/Veröffentlichung
freigegeben, sie sind mit dem Namen des Autoren zu versehen. Die
Honorierung erfolgt nach den jeweiligen Vereinbarungen, das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
Bei Zweit- oder Mehrfachverwendung bedarf es der schriftlichen
Genehmigung von RWS. Falls keine andere Honorarabsprache getroffen
wurde, gilt für jeden weiteren Abdruck/Veröffentlichung 50% des
Honorars, das für die Erstveröffentlichung gezahlt wurde.
2. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
B. Fotos
Digital-Fotos, Dias, SW- und Color-Fotos, SW- und Color-Negative
und Positive
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von RWS durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von
RWS durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass diese von RWS schriftlich anerkannt
werden.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für
alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
von RWS.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder
in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere
auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem
von RWS gelieferten Bildmaterial um Lichtwerke i. S. v. 2 Abs. 1
Ziff. 5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum
von RWS, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür
geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig
und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der
gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein
einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte,
medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag
von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das
Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der
Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das
Objekt (Zeitung, Zeitschrift, Online usw.), für das das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verarbeitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung von RWS. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken und Verwendung via Online,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, CDi, DVD, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff. III 3. AGB
dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der
Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der
Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten
Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines
neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung von RWS und nur bei
Kennzeichnung mit (M) gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv
benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrecht ganz oder teilweise auf Dritte, auch
nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist nur mit schriftlicher RWS-Zustimmung und
unter der Voraussetzung der Anbringung des von RWS vorgegebenen
Urhebervermerks gestattet.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein
Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.
III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und
Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten
für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen
etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann
in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung
der Aufnahmen als Arbeitsvorlagen für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 Euro pro Aufnahme
an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen zwei
Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung
keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung
kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das
Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Kunden zulässig.
V. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form
unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare
oder der Hinweis auf die Internet Veröffentlichung. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung von RWS.
2. Überläßt RWS auf Anforderung des Kunden oder
mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt,
hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats
nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine
andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie von RWS schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt
durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang bei RWS.
VI. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne
schriftliche Zustimmung von RWS erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch
platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des
Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff. V. 1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu
zahlen in Höhe von
- 0,25 Euro pro Tag und Bild für S/W- oder
Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- 1,00 Euro pro Tag und Bild für Dias, Negative
oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist ein Schadensersatz zu leisten, ohne
dass RWS die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- 40,00 Euro pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- 125,00 Euro pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
- 750,00 Euro pro Dia-Original, Negativ oder
anderem Unikat
- 1.500,00 Euro pro nicht wiederholbarem Dia,
Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend
dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden
Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer Schaden eingetreten ist.
6. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei der
Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei der Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet
worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Nutzungshonorars zu zahlen.
VII. Gerichtstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende,
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der
Geschäftssitz von RWS.